I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns abgegebenen An­gebote und für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nach­stehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenste­hender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltslos ausführen.
  2. Diese Bedingungen finden nur im unternehmerischen Verkehr Anwendung.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftrags­bestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Die von unseren Vertretern entgegengenommenen Aufträge bedürfen für ihre Wirksamkeit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
  3. In den Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck-, und Rechenfehler können von uns jederzeit berichtigt werden. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

III. Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  2. Handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 II, 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Be­stimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertrags­erfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehba­ren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typi­scherweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
  3. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Ver­letzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
  4. Stattdessen kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes, geltend machen.
  5. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadenersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Liefer­verzuges zustehen, bleiben unberührt.
  6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
  7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entste­henden Schadens und etwaige Mehraufwendungen sowie eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälli­gen Untergangs auf den Käufer über.

IV. Transport, Gefahrübergang

  1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder 3ks noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über an dem 3ks versandbereit ist und dies dem Käufer angezeigt hat.  
  2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück, ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
  3. Die Berechnung der Frachtkosten / Lieferung frei Adresse Käufer erfolgt gemäß der jeweils gültigen Frachtkostenaufstellung.
  4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bei Lagerung durch 3ks betragen die Lagerkosten 0,2 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

V. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten ab Werk, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzl. MwSt. nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzl. Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
  2. Lediglich die in unseren individuell erarbeiteten Angeboten enthaltenen Preise haben 30 Tage Gültigkeit.
  3. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle einer Basis- oder Firmen-Lastschrift weisen wir darauf hin, dass die Informationsfrist vor Einzug einer fälligen Zahlung mit Zustellung der Rechnung erfüllt ist. Bei Teilleistungen werden entsprechende Teilzahlungen fällig.
  4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzl. Bestimmungen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Belieferungen des Kunden nur bei Vorauszahlung auszuführen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig fest­gestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware geschehen für uns ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so überträgt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
  2. Dem Käufer ist der Weiterverkauf im Abzahlungsgeschäft, insbesondere jede Absatzfinanzierung oder Kundenfinanzierung, auch direkt oder mittelbare Beteiligung daran, ausdrücklich untersagt. Ebenso ist es dem Käufer untersagt, über die unter verlängerten Eigentumsvorbehalt stehende Ware Rechtsgeschäfte abzuschließen, bei denen die Abtretung der Gegenforderung vertraglich ausgeschlossen wird. Im Übrigen ist dem Käufer gestattet, die Ware im Rahmen von ordnungsgemäßen in seiner Branche üblichen Veräußerungsgeschäften zu verkaufen und zu verarbeiten. Diese Berechtigung hat zur Voraussetzung, dass der Käufer seine Verpflichtung gegenüber Lieferanten, Banken und sonstigen Gläubigern termingemäß erfüllt hat und in Zukunft termingemäß erfüllen wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, so erlischt jede Veräußerungsbefugnis, vielmehr ist alsdann der Käufer ausdrücklich verpflichtet, unsere Waren getrennt von anderen Waren unter Kenntlichmachung unseres Eigentums zu lagern. Die durch den Verkauf entstehenden Forderungen werden schon jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten und zwar in Höhe unseres jeweiligen Materialanteils, berechnet zu unseren Fakturenpreisen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen bei seinen Kunden einzuziehen. Dies geschieht jedoch für uns. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist verpflichtet, eingezogene Beträge, die dem Lieferwert gemäß unserer Rechnung beinhalten, getrennt von seinen übrigen Geldern zu verwahren. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns die Anschrift seiner Abnehmer bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung jederzeit mitzuteilen. Wir sind weiter berechtigt, vorausabgetretene Forderungen ohne vorherige Verständigung des Käufers gerichtlich geltend zu machen. Der Käufer übernimmt alle damit zusammenhängenden Kosten.
  3. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für Werkverträge, für Werklieferungsverträge und für Ansprüche aus § 951 BGB. Alle anderen Verfügungen über die von uns gelieferten Vorbehaltswaren, insbesondere jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ausgeschlossen. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen in unser Eigentum ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen, unter Beifügung einer eidesstattlichen Versicherung, dass die gepfändete Ware mit dem uns gelieferten identisch ist. Wir sind berechtigt, noch im Besitze des Kunden vorhandene Ware zurückzuholen ohne Rücksicht darauf, ob diese Ware aus der nicht bezahlten Lieferung stammt.

VII. Gewährleistung/Haftung

  1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Werden Anleitungs-, Verarbeitungs- und Verlegerrichtlinien des Verkäufers oder Her­stellers der Waren nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt unsere Gewährleistung.
  3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Aus­schluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herab­zusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzl. Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegen­stand sich an einem anderen als dem Erfüllungsort befindet.
  4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabset­zung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche an­gemessen und dem Käufer zumutbar sind.
  5. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltend­machung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Be­dingungen bleibt hiervon unberührt.
  6. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware beim Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. In diesen Fällen gelten die gesetzl. Regelungen.
  7. Wir haften nach den gesetzl. Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzl. Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahr­lässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzl. Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzl. Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerwei­se entstehenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzl. Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bzgl. der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Ein­haltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinal­pflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend ge­machten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische An­sprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön­liche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  10. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Falle von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vor­sätzlich gehandelt haben.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn-und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
  2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des ein­heitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
  3. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Sollte in den unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten sein, soll dieser aufrecht erhalten bleiben.
  4. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend der DS-GVO und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und genutzt. Die Käufer willigen in diese Nutzung ein und können jederzeit Auskunft über betreffende gespeicherte Daten verlangen, ebenso deren Löschung. Diese Einwilligungen kann jederzeit uns gegenüber widerrufen werden.